Assistenz
Mit Assistenz ist die geistliche und pastorale Sorge um den OFS gemeint. Die Konstitutionen beschreiben die Aufgabe der Assistenten so: "... Die Hauptaufgabe des Assistenten ist es, franziskanische Spiritualität zu vermitteln und in der einführenden und ständigen Bildung der Brüder und Schwestern mitzuarbeiten. Der Assistent gehört von Rechts wegen mit Stimmrecht zum Vorstand der Gemeinschaft, der er assistiert".
Sie wird vornehmlich von Brüdern des Ersten Ordens und des TOR gewährleistet.
Assistenz kann jedoch auch von den zuständigen Höheren Oberen übertragen werden an: Ordensbrüder oder -schwestern aus einem anderen franziskanischen Ordenszweig; Diözesankleriker oder andere Personen, die Mitglied des OFS sind und speziell für diesen Dienst vorbereitet sind; Diözesankleriker oder andere Ordensleute, die nicht zur franziskanischen Familie gehören.